Der NABU Stuttgart hat 2016 gegen das Bauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt Filder (PFA 1.3a) des Bahnprojekts Stuttgart 21 geklagt. Die Rechtsprechung des Verwalt-ungsgerichtshofs BW (VGH) vom 4.12.2018 führt zu einem Bauverbot für das Gesamtprojekt im Abschnitt 1.3a.
Mehr Details über das Klageverfahren und die einzelnen Etappen sind hier zu finden.
STUTTGART, 25. Februar 2011. Der NABU Stuttgart, vertreten durch Vorsitzenden Hans-Peter Kleemann, traf sich am 25. Februar 2011 mit dem von der Landesregierung eingesetzten Stuttgart-21-Moderator, Prof. Dr. Johann-Dietrich Wörner. Unter anderem kamen die sieben Haupt-kritikpunkte des NABU Stuttgart bzgl. S 21 zur Sprache. Die Gründe, die gegen das Projekt sprechen, sind hier aufgelistet.