Illegale Greifvogeltötungen melden!

Vergiftet, erschossen, qualvoll getötet


Wanderfalke
Wanderfalke (Foto: S. Böttinger)

Immer wieder werden Habichte, Bussarde und andere Greifvögel von Unbekannten getötet, auch in Stuttgart. Wir erstatten in solchen Fällen Strafanzeige. Und wir bitten Sie dringend um Mithilfe: Halten Sie die Augen auf und melden Sie tote Greifvögel, Fallen und Giftköder. Machen Sie Fotos und benachrichtigen Sie in eindeutigen Fällen die Polizei. Es handelt sich bei illegaler Greifvogelverfolgung um eine Straftat und die Polizei ist verpflichtet zu handeln.

 

Tipps, wie Sie Fälle erkennen können, finden Sie hier: Wie melde ich eine illegale Greifvogelverfolgung?

 

 

Wie melde ich eine illegale Greifvogel-verfolgung?


Meldungen für Stuttgart nimmt unsere Geschäftsstelle entgegen: Tel. 0711- 626944, E-Mail nabu@nabu-stuttgart.de

 

Bei verletzten Tieren wenden Sie sich bitte an den Städtischen Tiernotdienst, er holt die Tiere kostenlos ab:
0711 216 919 00 (nur Stuttgart).

 

Alternativ können Sie sich in Baden-Württemberg an das vom NABU betreute Vogelschutzzentrum in Mössingen wenden. Auf deren Homepage finden Sie u.a. Hinweise zur Abgabe der Vögel:
https://www.nabu-vogelschutzzentrum.de

 

Anschrift: Ziegelhütte 21, 72116 Mössingen

Tel.: 07473 1022 (mit Anrufbeantworter – bitte hinterlassen Sie eine Nachricht, Sie werden zurückgerufen).

 

Finden Sie einen toten Greifvogel, geben Sie ihn bitte beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart ab:

 

Chemischer Bereich:

Schaflandstraße 3/ 2

70736 Fellbach
Telefon: 0711 / 34 26 - 12 34

Telefax: 0711 / 34 26 - 12 99

Poststelle@cvuas.bwl.de

 

Sichere Kommunikation per DE-Mail:

Poststelle@mlr.bwl.de-mail.de

Hinweis: Ihre De-Mail wird über diese Adresse an uns weitergeleitet.
Bitte ändern Sie nicht die vorbelegte Betreffzeile.

 

Tierärztlicher Bereich:

Schaflandstraße 3/ 3

70736 Fellbach

Telefon: 0711 / 34 26 - 17 27

Telefax: 0711 / 34 26 - 17 29


Besonders gefährdet der Rotmilan

Foto: Rotmilan, Christoph Bosch, NABU Netz
Foto: Rotmilan, Christoph Bosch, NABU Netz

Tot aufgefundene Greifvögel werden untersucht


Die Untersuchung tot aufgefundener Greifvögel ist wichtig, denn die absichtliche Tötung von Vögeln durch Vergiften, Fang in Fallen oder Abschuss wird strafrechtlich verfolgt, was auch zur Verhütung weiterer Fälle beiträgt.

 

Achten Sie auf hygienische Schutzvorkehrungen

 

Die Bergung von Vogelkadavern sollte unter Beachtung einfacher hygienischer Schutzvorkehrungen erfolgen. Das Verwenden von Einweg-Handschuhen sowie gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife schützen vor Infektionen. Die Tierkörper sollten zum Transport so sicher verpackt werden, z.B. in Plastiksäcken, dass eine Kontamination von Personen oder Transportfahrzeugen ausgeschlossen ist. Bis zur Untersuchung sind die Kadaver möglichst kühl zu lagern. Ist eine längere Aufbewahrung nicht zu vermeiden, müssen sie eingefroren werden.

 


Noch mehr Infos: Broschüre Illegale Greifvogelverfolgung

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broschuere_gegen_illegale_verfolgung.pdf
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